Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
29.04.2026
Einreichung neuer Dokumente
22.07.2025 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
05.02.2025
Aufsichtsrat
18.03.2024 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
30.11.2022
Aufsichtsrat
15.11.2022
Sonstige Registerbekanntmachung
14.06.2021 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
18.05.2021 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
08.06.2020
Aufsichtsrat
13.03.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
17.06.2019
Aufsichtsrat
22.03.2019 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
16.01.2019
Bekanntmachung der Geschäftsführung der TGCS Nürnberg GmbH über die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG
19.03.2018 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
24.03.2017 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
09.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.10.2015 bis zum 31.12.2015
09.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.10.2015 bis zum 31.12.2015
09.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.10.2015 bis zum 31.12.2015
19.10.2015
Neueintragungen